Sachkunde für Hundebesitzer

Die neuen gesetzlichen Anforderungen für Hundebesitzer optimal verstehen.

Dieser Abschnitt klärt über die wichtigsten Änderungen auf und zeigt Dir, wie Du diese problemlos erfüllst.

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Bundesgesetz TSchG

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Häufig gestellte Fragen

Hier findest Du wichtige Antworten rund um das neue Bundesgesetz und die Sachkundeprüfung für Hundehalter.

Wann gilt das TSchG?

Es tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft.

Wer muss den NÖ Hundepass absolvieren?

Jeder Hundehalter, der ab dem 01.06.2023 einen neuen Hund übernimmt oder anmeldet, benötigt grundsätzlich einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde in
Niederösterreich.

Was hat sich seit 1.7.2026 geändert?

Seit dem 1. Juli 2026 gilt zusätzlich der bundesweite Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz.
Der NÖ Hundepass wird bis 30.06.2027 als Theorieteil anerkannt. Personen, die
unter die bundesweite Regelung fallen, müssen anschließend nur noch die 2-
stündige Praxiseinheit
mit ihrem Hund absolvieren

Muss ich den NÖ Hundepass ab dem 1.7.2026 noch machen?

Ja. Der NÖ Hundepass bleibt weiterhin bestehen. Wer nach dem NÖ
Hundehaltegesetz einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde benötigt, muss
diesen auch weiterhin erbringen.

Ich hatte bereits vor dem 1. Juni 2023 einen Hund. Muss ich trotzdem einen NÖ
Hundepass machen?

Für Hunde, die bereits vor dem 01.06.2023 gehalten wurden, musste kein Sachkundenachweis erbracht werden.
Sobald jedoch ab dem 01.06.2023 ein weiterer Hund aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde erforderlich.

Falle ich unter den neuen, bundesweiten Sachkundenachweis ab 1.7.2026?

Das hängt davon ab, wann und unter welchen Voraussetzungen du einen Hund aufnimmst.
Du fällst grundsätzlich unter die neue bundesweite Regelung, wenn du ab dem 01.07.2026 erstmals einen Hund hältst und keine gesetzliche Ausnahme gilt.
In diesem Fall wird ein bis zum 30.06.2027 absolvierter NÖ Hundepass als Theorieteil anerkannt. Anschließend ist noch eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund zu absolvieren.
Besitzt du bereits einen Hund und schaffst dir nach dem 01.07.2026 einen weiteren Hund an, gilt für dich die Ausnahme des Tierschutzgesetzes. Einen bundesweiten Sachkundenachweis benötigst du in diesem Fall nicht.
Nach dem NÖ Hundehaltegesetz ist jedoch weiterhin ein Nachweis der allgemeinen Sachkunde erforderlich, sofern du diesen noch nicht besitzt.

Muss ich zusätzlich Praxisstunden absolvieren?

Das hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Wer unter den bundesweiten Sachkundenachweis fällt, kann den bis 30.06.2027 absolvierten NÖ Hundepass als Theorieteil verwenden und absolviert anschließend noch 2 Unterrichtseinheiten Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb 1 Jahres.

Ich besitze bereits einen Hund und bekomme nach dem 1. Juli 2026 einen weiteren
Hund. Muss ich den bundesweiten Sachkundenachweis machen?

Nein. Nach dem Tierschutzgesetz besteht für bereits bestehende Hundehalter eine Ausnahme.
Nach dem NÖ Hundehaltegesetz musst du für den neu aufgenommenen Hund aber weiterhin einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde vorlegen, sofern du diesen noch nicht besitzt.